Was bedeutet KESCH?
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Schule – Elternhaus
Kooperation Eltern-Schule = KESCH
Hintergrund von KESCH ist die Neufassung des BAyEUG, Art. 74 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten. Hier wird ein schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten gefordert, in welchem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit niedergelegt ist.
Elternvertreter, Lehrkräfte und Schulleitung haben im Schuljahr 2014/15 das bereits bestehende Konzept der „Schulvereinbarung“ erweitert und ihre Zusammenarbeit in den vier Qualitätskategorien „Gemeinschaft“, „Kommunikation“, „Kooperation“ und „Mitsprache“ noch genauer definiert.
Hier finden Sie unser KESCH Konzept, das mit der Schulleitung, Elternvertreter und dem Lehrerkollegium erstellt wurde.