Hausaufgabenkonzept

Hausaufgaben-Leitfaden der Ährenfeldschule 

1. Dauer der Hausaufgaben
Die schriftlichen Hausaufgaben sollten in folgenden Jahrgangsstufen in der angegebenen Zeit erledigt sein.
Jahrgangsstufe 1: 30-45 Min
Jahrgangsstufe 2: 30-45 Min
Jahrgangsstufe 3: 45-60 Min
Jahrgangsstufe 4: 45-60 Min

Machen Sie einen Vermerk im Hausaufgabenheft, wie lange gearbeitet wurde. Die Lehrkraft wird dann entscheiden, ob und was nachgearbeitet werden soll. In Ausnahmefällen vereinbaren die Lehrkräfte mit den Eltern individuelle Kürzungen der Hausaufgaben.

2. Selbstständigkeit bei Hausaufgaben
Die Schülerinnen und Schüler sollten ihre Hausaufgaben grundsätzlich selbstständig erledigen, gelegentlich benötigen manche Kinder eine kleine Hilfestellung. Die Lehrkräfte geben Hausaufgaben zum aktuell erarbeiteten Unterrichtsstoff auf. Den Kindern sollten die Aufgabenstellungen klar sein, da sie in der Schule genau besprochen werden. Ihr Kind soll die Aufgabenstellung laut vorlesen und Ihnen in eigenen Worten versuchen zu erklären, was zu tun ist. Lesen Sie Ihrem Kind nicht sofort die Aufgabe vor und helfen durch Erklären. Versuchen Sie Ihr Kind zur Selbstständigkeit im Umgang mit kleinen Problemen zu führen. Falls Ihr Kind Ihnen öfter mitteilt, dass es die Aufgaben nicht versteht, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Lehrkraft.

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3. Aufschreiben von Hausaufgaben
Ab der zweiten Klasse werden die Hausaufgaben gemeinsam im Hausaufgabenheft aufgeschrieben. Die Lehrkräfte weisen auf die Materialien hin, die für die Hausaufgaben mitgenommen werden müssen. Die Kinder schreiben die Aufgaben auf und stecken die benötigten Hefte und Bücher in die Schultasche. Eltern, Erzieher und Hausaufgabenbetreuer können somit kontrollieren, ob alle Aufgaben erledigt werden. Appellieren Sie an Ihr Kind, dass es wichtig ist, dass die Aufgaben vollständig aufgeschrieben werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Lehrkräfte nicht alle Hausaufgabenhefte in der Klasse täglich kontrollieren und abzeichnen können. Hier müssen wir uns nach einer gewissen Einübungszeit auf ihre Kind verlassen können.

4. Vergessene Materialien
Bitte bei Klassenkameraden Materialien ausleihen, kopieren oder Hausaufgabe auf ein Blockblatt schreiben. Die Kinder sollen im Sinne der Selbstständigkeitserziehung und Eigenverantwortung selbst tätig werden. Die Klassenzimmer können am Nachmittag NICHT mehr aufgesperrt werden.

5. Vergessene Hausaufgaben
Vergisst Ihr Kind Hausaufgaben zu erledigen, müssen diese in der Regel in einem bestimmten Zeitraum zu Hause nachgearbeitet und dann selbstständig der Lehrkraft vorgelegt werden. Die Lehrkräfte arbeiten hier mit klassenspezifischen Systemen, die an das Alter der Kinder angepasst sind. Informieren Sie sich am Elternabend, wie „Ihre Lehrkraft“ das Thema „vergessene Hausaufgaben“ handhabt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Lehrkraft ohne Ihre Unterstützung das Problem nicht in den Griff bekommt.
Häufen sich vergessene Hausaufgaben, ohne dass sie nachgearbeitet werden, kann die Lehrkraft die Verantwortung für den Lernfortschritt Ihres Kindes nicht mehr übernehmen. Sie als Eltern tragen dann die Verantwortung für das schulische Fortkommen Ihres Kindes.

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6. Überprüfung auf Fehler zu Hause und in der Schule
Bessern Sie bitte nicht selbst die Fehler aus. Weisen Sie Ihr Kind auf Fehler hin und bitten Sie es, diese zu verbessern. Gerade beim Abschreiben von Texten lernen die Kinder das Vergleichen mit der Vorlage und diese Technik sollte nach getaner Arbeit angewendet werden. Falls ihr Kind etwas nicht verstanden hat, soll es sich am nächsten Tag unbedingt bei der Lehrkraft melden. Auch können Sie gerne eine kurze Notiz schreiben, dass eine wiederholte Erklärung notwendig ist. Kontrollieren Sie in den Jahrgangsstufen 3 und 4 nur stichprobenartig, ob Ihr Kind den Lernstoff verstanden hat – bitte nicht jede Aufgabe. Ansonsten langweilt sich ihr Kind bei der gemeinsamen Korrektur in der Schule.
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 werden viele Hausaufgaben von der Lehrkraft korrigiert. Die Kinder lernen jedoch schon im ersten Schuljahr, wie das gemeinsame Korrigieren in der Schule abläuft: Ein Kind liest die Ergebnisse vor, die anderen haken z.B. mit grüner Farbe ab. Falsche Ergebnisse werden gekennzeichnet bzw. verbessert. Eine gute Lernatmosphäre, bei der niemand ausgelacht wird, wenn er Fehler macht, bahnen wir bereits in den ersten Schulwochen an.

7. Hausaufgaben und Nacharbeit von versäumten Einträgen bei Krankheit
Teilen Sie der Lehrkraft mit, wer ihrem Kind die Hausaufgaben bringen soll. Wird niemand benannt, können Sie auch selbst bei Unterrichtsschluss vorbeikommen. Die Lehrkraft kann kein Kind „verpflichten“ bei einem anderen Kind Hausaufgaben vorbeizubringen. In einigen Klassen werden Krankenmappen mit den zu erledigenden Aufgaben ausgegeben. Ihr Kind soll diese Mappe nach der Genesung wieder mit zur Schule bringen. Bitte erwarten Sie nicht, dass die Lehrkraft Ihrem kranken Kind jedes Arbeitsblatt und jeden Eintrag zur Nacharbeit mitgibt. Sie wählt aus, was für das Kind wichtig ist, um im Lernprozess zu bleiben. In vielen Klassen müssen Hefteinträge in den Regelheften vor allem in den Jahrgangsstufen 2,3 und 4 eigenverantwortlich nachgeholt werden. Wenn Ihr Kind länger krank ist, bitten Sie die Lehrkraft um die Information, welche Aufgaben unbedingt nachgearbeitet werden müssen.

8. Hausaufgaben – Pflichten der Eltern und der SchuleArt. 75 (1) Bay EUG
Pflichten der Schule
Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands, schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu unterrichten.

Art. 76 (1) Bay EUG
Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler zu achten und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.

Der Leitfaden wurde auf der Grundlage der Hausaufgaben-Umfrage von 2014 erstellt. Im Sinne der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule bitten wir Sie um eine gute Zusammenarbeit.